Im März 1947 beschloss die damalige Regierung das Bundesgesetz zur Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft (2. Verstaatlichungsgesetz). Auch das E-Werk Wüster war betroffen und musste trotz Widerstand einen Großteil des Versorgungsgebietes an die Landesgesellschaft NEWAG abtreten. Das Versorgungsgebiet von ehemals 130 km2 wurde mit einem Schlag auf 50 km2 reduziert.