GEMEINDEFÖRDERUNGEN

GEMEINDEFÖRDERUNGEN

Gemeindeförderungen für PV-Anlagen

Bezirk Melk

Stand: März 2020

Die aufgelisteten Gemeinden bieten Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an. Alle Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal € 250,- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die Gemeinde Bergland unterstützt Sie im Rahmen der ÖKO-Förderprogrammes bei Photovoltaikanlage in Höhe von € 500.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Pro Antrag werden maximal kWp einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt € 250pro kWp bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen € 350 pro kWp.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die Marktgemeinde Dunkelsteinerwald gewährt eine Förderung auf Photovoltaikanlage in Höhe von € 80/m² max. € 400,00.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

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Die Marktgemeinde Hürm gewährt Förderungen für Solaranlagen, Wärmepumpenanlagen bzw. Photovoltaikanlagen.
Eine Doppelförderung aus Gemeindemitteln ist nicht möglich.

Für Einbauten in bestehende Wohngebäude bzw. bis 31.12.2001 genehmigte Bauten beträgt die Förderung 10 % der anerkannten Errichtungskosten je Anlage und wird begrenzt für alle Anlagen mit € 218.

Für Neubauten ab 1.1.2002 werden auf Grund der Förderrichtlinien vom 5.6.2001 ÖKO-Punkte für div. Einbauten, wie z.B. Wärmepumpen, passive Solarenergienutzung, usw. vergeben (1 Ökopunkt € 50,  max.  € 500).

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die Gemeinde Loosdorf gewährt für die Errichtung bzw. Anschaffung von alternativen Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen eine Förderung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, max. € 600.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

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Die Marktgemeinde Persenbeug-Gottsdorf bietet Förderungen für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen an.

  • Photovoltaikanlagen pro installiertem Kilowattpeak (kWp) € 80.
  • Photovoltaikanlagen maximal mögliche Förderung (5 kWp) € 400.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaikanlagen für Liegenschaften im Gemeindegebiet in der Höhe von € 500, rückwirkend ab 1. Januar 2009. Voraussetzung für diese Förderung durch die Gemeinde ist die Vorlage einer Rechnung sowie eines Nachweises, dass für die Photovoltaikanlage eine Förderung vom Amt der NÖ Landesregierung gewährt wurde.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

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Im Rahmen des Beitritts zum Klimabündnis hat die Gemeinde beschlossen, nun den gesamten Bereich der erneuerbaren Energie zu fördern. Photovoltaikanlagen werden mit einem Förderbetrag in der Höhe von € 250 je Anlage und Liegenschaft unterstützt.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die Gemeinde Schollach gewährt eine Förderung für die Anschaffung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung bzw. für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit 10 % der Rechnungssumme max. jedoch mit € 220 gegen Vorlage der Originalrechnung.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

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Diese Förderung von Alternativenergie/heiz/anlagen erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Barzuschuss. Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Solaranlagen
  • Wärmepumpen
  • Pelletsheizanlagen
  • Hackschnitzelheizanlagen
  • Stückholzkessel mit Puffer
  • Photovoltaik (Beschluss GR-Sitzung am 27.5.2009)

Zur Berechnung der Förderung kann ein maximaler Deckelungsbetrag von € 7.000,- herangezogen werden.
5 % Förderung (max. € 350,-) für das 1. Projekt,
3 % Förderung (max. € 210,–) für das 2. Projekt und
2 % Förderung (max. € 140,–) für das 3. Projekt.

Für die Ansuchen bitte die Rechnungen samt Zahlungsbeleg mitbringen, sowie die Kontonummer (IBAN) für die Überweisung.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

400 € für die Errichtung einer Photovoltaikanlage, wenn die Landesförderung oder Bundesförderung zusteht. Antragstellung am Gemeindeamt mit der Zusicherung der Förderung des Landes oder des Bundes (ÖMAG).

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Bezirk Amstetten

Stand: März 2020

Die aufgelisteten Gemeinden bieten Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an. Alle Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

Die PV-Anlage darf ausschließlich am oder auf einem Gebäude, baulicher Anlage oder Betriebsfläche sofern diese schon 36 Monate befestigt ist, errichtet werden. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. PV-Anlagen unter 100 kWp erhalten 250 € je kWp, ab 100 bis 500 kWp 200 € je kWp. Stromspeicher für PV-Anlagen mit mindestens 0,5 kWh je kWp werden mit 200 € je kWh unterstützt. Es werden maximal 50 kWh pro Stromspeicher-Anlage gefördert.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Gewährung einer Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeichern in Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die PV-Anlage darf ausschließlich am oder auf einem Gebäude, baulicher Anlage oder Betriebsfläche sofern diese schon 36 Monate befestigt ist, errichtet werden. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. PV-Anlagen unter 100 kWp erhalten 250 € je kWp, ab 100 bis 500 kWp 200 € je kWp. Stromspeicher für PV-Anlagen mit mindestens 0,5 kWh je kWp werden mit 200 € je kWh unterstützt. Es werden maximal 50 kWh pro Stromspeicher-Anlage gefördert.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die PV-Anlage darf ausschließlich am oder auf einem Gebäude, baulicher Anlage oder Betriebsfläche sofern diese schon 36 Monate befestigt ist, errichtet werden. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. PV-Anlagen unter 100 kWp erhalten 250 € je kWp, ab 100 bis 500 kWp 200 € je kWp. Stromspeicher für PV-Anlagen mit mindestens 0,5 kWh je kWp werden mit 200 € je kWh unterstützt. Es werden maximal 50 kWh pro Stromspeicher-Anlage gefördert.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die PV-Anlage darf ausschließlich am oder auf einem Gebäude, baulicher Anlage oder Betriebsfläche sofern diese schon 36 Monate befestigt ist, errichtet werden. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. PV-Anlagen unter 100 kWp erhalten 250 € je kWp, ab 100 bis 500 kWp 200 € je kWp. Stromspeicher für PV-Anlagen mit mindestens 0,5 kWh je kWp werden mit 200 € je kWh unterstützt. Es werden maximal 50 kWh pro Stromspeicher-Anlage gefördert.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die PV-Anlage darf ausschließlich am oder auf einem Gebäude, baulicher Anlage oder Betriebsfläche sofern diese schon 36 Monate befestigt ist, errichtet werden. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. PV-Anlagen unter 100 kWp erhalten 250 € je kWp, ab 100 bis 500 kWp 200 € je kWp. Stromspeicher für PV-Anlagen mit mindestens 0,5 kWh je kWp werden mit 200 € je kWh unterstützt. Es werden maximal 50 kWh pro Stromspeicher-Anlage gefördert.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Gewährung einer Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeichern in Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die PV-Anlage darf ausschließlich am oder auf einem Gebäude, baulicher Anlage oder Betriebsfläche sofern diese schon 36 Monate befestigt ist, errichtet werden. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. PV-Anlagen unter 100 kWp erhalten 250 € je kWp, ab 100 bis 500 kWp 200 € je kWp. Stromspeicher für PV-Anlagen mit mindestens 0,5 kWh je kWp werden mit 200 € je kWh unterstützt. Es werden maximal 50 kWh pro Stromspeicher-Anlage gefördert.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die PV-Anlage darf ausschließlich am oder auf einem Gebäude, baulicher Anlage oder Betriebsfläche sofern diese schon 36 Monate befestigt ist, errichtet werden. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. PV-Anlagen unter 100 kWp erhalten 250 € je kWp, ab 100 bis 500 kWp 200 € je kWp. Stromspeicher für PV-Anlagen mit mindestens 0,5 kWh je kWp werden mit 200 € je kWh unterstützt. Es werden maximal 50 kWh pro Stromspeicher-Anlage gefördert.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die PV-Anlage darf ausschließlich am oder auf einem Gebäude, baulicher Anlage oder Betriebsfläche sofern diese schon 36 Monate befestigt ist, errichtet werden. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. PV-Anlagen unter 100 kWp erhalten 250 € je kWp, ab 100 bis 500 kWp 200 € je kWp. Stromspeicher für PV-Anlagen mit mindestens 0,5 kWh je kWp werden mit 200 € je kWh unterstützt. Es werden maximal 50 kWh pro Stromspeicher-Anlage gefördert.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Bezirk Scheibbs

Stand: März 2020

Die aufgelisteten Gemeinden bieten Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an. Alle Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

Bezüglich der Förderung einer Photovoltaikanlage durch die Gemeinde Gaming gilt  Folgendes:

  • Vorlage der bezahlten Rechnung(en)
  • Rechnungsdatum darf nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegen
  • Förderhöhe: 250,00 Euro

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

10 % der Investitionskosten, höchstens € 250,00.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Die Höhe des Förderungszuschusses beträgt für Anlagen 10 % der saldierten Rechnungen – maximal werden € 500 je Anlage ausbezahlt.

Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite.